Digitale Signaturen (Teil 2)

Im letzten Artikel hatten wir uns damit beschäftigt wie diese Signaturen technisch umgesetzt werden. Sehen wir selbige nun auch einfach als korrekt an.

Mit Hilfe des öffentlichen Schlüssels des Absenders (im Idealfall -allen- bekannt) lässt sich also eine Signatur auf Gültigkeit prüfen. Wir sehen also, das der Text bei der Übersendung nicht geändert wurde. Sofern wir also den öffentlichen Schlüssel einer natürlichen Person zweifelsfrei zuordnen können, wissen wir, das diese Nachricht authentisch ist.

Um dies zu erreichen gibt es eine Public – Key – Infrastruktur, kurz PKI. Wie sieht das aus: eine vertrauenswürdige Stelle (Bank, Bundesdruckerei, etc.) bestätigt, das dieser öffentliche Schlüssel der Person XYZ gehört. Dies wurde mittels Ausweis (Post-Ident Verfahren) geprüft. Diese Einrichtungen nennt man CA (certification authority).

In der Regel läuft es so ab:

Ein recht Anspruchsvolles Wurzelzertifikat sichert das Zertifikat der CA ab, welches wiederum das Zeritifkat der „Person“ bestätigt.

So sichert Verisign das CA Zertifikat der Deutschen Bank ab welches wiederrum ihren Mitarbeiter Zertifikate ausstellt.

Und wo ist da nun die große Sicherheit?

Das online banking ist SSL geschützt und beruht auf einem Zertifikat. Dieses Zertifikat besagt, das diese Webseite (auf der man sich befindet) „Eigentum“ der (z.B.) Deutschen Bank und entsprechend stark gesichert ist. Im Browser wird dies meist durch ein grünes Zeichen (aufleuchten) oder ein Schloss signalisiert. Wenn dies also gegeben ist, kann ich sicher sein, mich auf der korrekten Seite zu befinden, sofern ich die korrekte Internetadresse eingegeben habe. Analog bei E-Mails.

Ich hoffe den Sinn und Zweck von Digitalen Signaturen / Zertifikaten vermittelt zu haben.

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